Minister Van Peteghem führt Vereinfachungsplan mit 78 Maßnahmen ein : weniger Hurden und mehr Vertrauen für Bürger, Unternehmer und Vereine

Der Ministerrat hat den Föderalen Aktionsplan zur Administrativen Vereinfachung (FAAV) verabschiedet. Der Plan von Minister für Vereinfachung Vincent Van Peteghem umfasst 78 konkrete Maßnahmen, die ab 2026 umgesetzt werden sollen. Ein Plan für weniger Hürden, weniger Verpflichtungen und weniger Papierkram für Unternehmer, Vereine und Bürger.

Der Vereinfachungsplan ist das Ergebnis einer umfassenden Befragung von Arbeitgeber- und Zivilgesellschaftsorganisationen, föderalen Verwaltungen und zuständigen Ministern. Aus mehr als 600 Vorschlägen wurden Maßnahmen ausgewählt, die schnell spürbare Auswirkungen auf Bereiche haben, in denen derzeit der größte administrative Aufwand zu verzeichnen ist.

Und dieser Druck ist hoch. In einer kürzlich vom FÖD BOSA und Statbel durchgeführten Umfrage gaben nur 1 % der rund 8000 befragten Unternehmer an, dass sie das Gefühl haben, dass der administrative Aufwand in den letzten Jahren zurückgegangen ist.

"Die administrative Vereinfachung ist eine sozioökonomische Reform. Sie verschafft Unternehmern, Investoren und Bürgern Zeit, um unternehmerisch tätig zu sein, zu investieren und sich zu engagieren. Mit diesem Plan setzt die Regierung diese Ambition in gezielte Maßnahmen um. Maßnahmen, die sorgfältig überwacht werden, damit die Vereinfachung in der Praxis spürbar wird."

Vincent Van Peteghem, Vizepremierminister und Minister des Haushalts, beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung

VON WORTEN ZU TATEN: DAS ONLY-ONCE-PRINZIP VERANKERT

Der Aktionsplan unternimmt erstmals Schritte, um das Only-Once-Prinzip strukturell zu verankern. Das ultimative politische Ziel bleibt, dass Bürger und Unternehmen Informationen nur einmal bereitstellen müssen. Daten, die bei den Behörden verfügbar sind, müssen automatisch und sicher wiederverwendet werden. Dieses Prinzip wird in Rechtsvorschriften und in einigen konkreten Vorschlägen verankert.

So können beispielsweise Finanzinstitute Belege im Zusammenhang mit dem UBO-Register einsehen, sodass Unternehmer diese nicht bei jedem Kontakt mit ihrer Bank erneut suchen müssen.

WENIGER HINDERNISSE FÜR UNTERNEHMER

Unternehmertum darf kein administrativer Hindernislauf sein. Der FAAV widmet Unternehmern große Aufmerksamkeit und vereinfacht beispielsweise Genehmigungen, Meldungen und Registrierungen, indem er sie so weit wie möglich in einem digitalen Schalter bündelt, der mit vorhandenen Daten vorab ausgefüllt ist. Doppelte Meldungen entfallen, veraltete Anerkennungsvorschriften werden abgeschafft und wiederkehrende Verpflichtungen werden strukturell verankert. So erhalten Unternehmen mehr Raum für Wachstum, Innovation und Beschäftigung.

Drei konkrete Beispiele:

  • Der administrative Aufwand im Zusammenhang mit vorübergehender und wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit wird reduziert.

  • Die Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer werden in einem einzigen Verfahren zusammengefasst.

  • Die Berichterstattungspflichten für Bauunternehmen werden vereinfacht, wobei die erforderlichen Sicherheitsstandards beibehalten werden.

Die vollständige Übersicht der 78 Aktionspunkte (Französisch) kann unten eingesehen werden .

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WENIGER VERPFLICHTUNGEN FÜR VEREINE

Vereine und ihre Freiwilligen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Rolle, sehen sich jedoch allzu oft mit unverhältnismäßigen Verpflichtungen konfrontiert. Der Aktionsplan senkt die Hürden, indem er Verfahren vereinfacht und Kosten beseitigt. Dokumente lassen sich einfacher und kostengünstiger einreichen, Berichterstattungspflichten werden verhältnismäßig gestaltet und digitale Prozesse ersetzen Einschreiben. Der Ausgangspunkt ist klar: Die Energie von Vereinen muss den Menschen zugutekommen, nicht der Verwaltung.

Drei konkrete Beispiele:

  • VoGs und Stiftungen können ihre Jahresabschlüsse kostenlos und digital bei der Nationalbank einreichen, anstatt gegen Bezahlung und in Papierform bei der Kanzlei.

  • Bei einer Änderung der Hausordnung muss nicht mehr die gesamte Satzung beim Notar angepasst werden.

  • Die Meldepflicht für Freiwilligenarbeit für Beamte, Frühpensionierte und Arbeitssuchende wird abgeschafft.

WENIGER PAPIERKRAM FÜR BÜRGER

Auch Bürger werden eine Vereinfachung in ihren Kontakten mit Behörden spüren. Immer mehr Anträge und Bescheinigungen können online gestellt werden, ohne dass man sich zum Schalter begeben muss. Die Behörden werden bereits vorhandene Daten so weit wie möglich wiederverwenden. Briefe und Bescheide werden sicher auf digitalem Wege zugestellt. Das sorgt für weniger Papier, weniger Schritte und eine schnellere Bearbeitung.

Drei konkrete Beispiele:

  • Für diejenigen, die während der Arbeitszeit stillen, reicht eine einzige Erklärung anstelle eines monatlichen ärztlichen Attests aus.

  • Eltern, die ihr Kind gegen Polio impfen lassen, müssen dies nicht mehr selbst bei ihrer Gemeindeverwaltung melden.

  • Ein Auszug aus dem Strafregister kann einfach online beantragt werden, sodass ein Besuch im Gemeindehaus nicht mehr erforderlich ist.

JÄHRLICHE BEWERTUNG UND ERGÄNZUNG

Dieser erste Vereinfachungsplan ist kein Endpunkt, sondern ein politisches Instrument, das während der gesamten Legislaturperiode zum Einsatz kommen wird. Dank Projektbögen wird der Plan für jede Maßnahme streng überwacht und jährlich aktualisiert, wobei Raum für neue Vorschläge bleibt. So können wir weiterhin zuhören, Anpassungen vornehmen und Verbesserungen erzielen.

Eine erneuerte digitale Meldestelle dazu ist in Vorbereitung und wird Anfang 2026 eingeführt werden.