Pressemitteilung

Einigung über die Reform der europäischen Haushaltsregeln

Die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments haben heute eine vorläufige politische Einigung über die vorgeschlagene Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung erzielt. Hauptziel der Reform ist es, solide und tragfähige öffentliche Finanzen zu gewährleisten und gleichzeitig durch Reformen und Investitionen nachhaltiges und inklusives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

"Die neuen Regeln werden den bestehenden Rahmen erheblich verbessern und wirksame und verpflichtende Vorschriften für alle EU-Länder gewährleisten. Damit werden ausgewogene und tragfähige öffentliche Finanzen sichergestellt, Strukturreformen stärker in den Mittelpunkt gerückt und Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU gefördert. Ich freue mich, dass wir eine ausgewogene Einigung erzielt haben, sodass nun eine rasche Umsetzung möglich ist."
Vizepremierminister und Minister der Finanzen

Wesentliche Elemente der vorläufigen Einigung

Der Rat und das Parlament wollen das übergeordnete Ziel des Rahmens beibehalten – nämlich Schuldenstände und Defizite schrittweise, auf realistische, nachhaltige und wachstumsfreundliche Weise zu senken – und dabei Reformen und Investitionen in strategischen Bereichen wie Digitales, Umwelt, Soziales oder Verteidigung schützen. Zugleich soll der Rahmen genügend Raum für antizyklische Maßnahmen bieten und makroökonomische Ungleichgewichte beseitigen.

Beibehalten wurde neben dem übergeordneten Ziel auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Pläne vorzulegen.

Mitgliedstaaten, deren öffentlicher Schuldenstand 60 % oder deren öffentliches Defizit 3 % ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigt, wird die Kommission einen „Referenzpfad“ (vorher: „technischer Zielpfad“) vorlegen. Davor ist ein fakultativer und faktischer Vorabdialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission vorgesehen.

Der Referenzpfad gibt vor, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen können, dass der öffentliche Schuldenstand innerhalb eines haushaltspolitischen Anpassungszeitraums von vier Jahren auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder mittelfristig auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird.

Dabei muss der Referenzpfad zwei Schutzvorkehrungen genügen – nämlich der Schutzvorkehrung zur Schuldentragfähigkeit, damit ein Abbau der Schuldenstände sichergestellt ist, und der Schutzvorkehrung zur Defizitresilienz, um eine Sicherheitsmarge unterhalb des im Vertrag festgelegten Defizit-Referenzwerts von 3 % vorzusehen. Dadurch sollen Haushaltspuffer geschaffen werden.

Auf der Grundlage des Referenzpfads nehmen die Mitgliedstaaten dann den als Nettoausgabenpfad ausgedrückten haushaltspolitischen Anpassungspfad in ihre nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne auf. Die Pläne, einschließlich der Nettoausgabenpfade, müssen vom Rat gebilligt werden. Ein Kontrollkonto soll dazu dienen, Abweichungen von den länderspezifischen Nettoausgabenpfaden zu erfassen.

Mit den neuen Vorschriften werden weitere Strukturreformen und öffentliche Investitionen für Nachhaltigkeit und Wachstum gefördert. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, eine Verlängerung des Vierjahreszeitraums für die Haushaltsanpassung auf bis zu sieben Jahre zu beantragen, wenn sie bestimmte Reformen und Investitionen durchführen, mit denen die Resilienz, das Wachstumspotenzial und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert und bestimmte Prioritäten angegangen werden. Dazu gehören die Verwirklichung eines fairen, grünen und digitalen Wandels, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, die Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz und erforderlichenfalls der Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.

Nächste Schritte

Die vorläufige politische Einigung über die präventive Komponente des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung muss vom Rat im Ausschuss der Ständigen Vertreter und vom Wirtschaftsausschuss des Parlaments gebilligt werden, bevor sowohl im Rat als auch im Parlament eine förmliche Abstimmung stattfinden kann. Der Rechtsakt wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der EU veröffentlicht, um tags darauf in Kraft zu treten.

Zur Verordnung über die korrektive Komponente und die Richtlinie über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten muss das Parlament lediglich konsultiert werden.

Ziel ist es, dass beide zeitgleich mit der präventiven Komponente im Rat angenommen werden.